ÜL- Freibetrag steigt auf 3.000 €
Erleichterungen für das Ehrenamt
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Es ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich für Vereine ab 2021 folgende Änderungen:
Übungsleiterfreibetrag: steigt von 2.400 Euro/Jahr auf 3.000 Euro/Jahr
Ehrenamtspauschale: steigt von 720 Euro/Jahr auf 840 Euro/Jahr
Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von 35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro. Mit den jährlichen Steuerfreibeträgen sollen Engagierte unbürokratisch für ihre Aufwendungen entschädigt werden können. Zudem wird die Grenze, ab der ein Kontoauszug für Spendende als Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt ausreicht, ab 2021 von 200 € auf 300 € angehoben.
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