Neue Anträge für die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen
Die Sportjugend Niedersachsen und der KreisSportBund Cuxhaven bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Mitgliedsvereine des KSB für ihre Jugendlichen direkt bis zum 31.März 2021 bei der SJ Cuxhaven über die KSB-Geschäftsstelle beantragen.
Antragsformulare gibt es unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Die LSB Richtlinie gibt es hier