19.02.25 | Minisportabzeichen - Der Hinweg |
04.03.25 | Sprechstunde Sportstättenbau |
08.03.25 | Obleute Tagung Sportabzeichen |
10.03.25 | Neus aus dem Vereins- und Steuerrecht 2025 |
17.03.25 | Neues aus dem Vereins- und Steuerrecht 2025 |
22.03.25 | Leistungsoptimierung durch Bewegungsflow |
29.03.25 | Prüferausbildung Sportabzeichen |
28.04.25 | Vollversammlung Sportjugend Cuxhaven |
10.05.25 | Fit mit Spaß in der Natur |
10.05.25 | Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung - Prüferausbildung |
17.05.25 | Entspannung und Kräftigung Beckenboden |
24.05.25 | ÜL C Ausbildung |
26.05.25 | Küstensterne des Sports |
04.06.25 | LQZ Selbstbehauptung |
17.06.25 | Infoveranstaltung Ganztag 2026 |
21.06.25 | Mit Spiel und Sport zur Nachhaltigkeit |
Dein Verein plant beispielsweise ein Beachvolleyball-Turnier, eine Laufveranstaltung oder einen Bewegungstag. Auf der Internetseite des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen ist ein Veranstaltungskalender eingerichtet, wo du deinen Termin eintragen kannst. Ein Anspruch auf Veröffentlichung im Internet-Kalender sowie in diversen anderen LSB-Medien besteht nicht.
Weitere Vorgehensweise:
Der KSB Cuxhaven prüft die Anträge mit dem LSB-Verwaltungsprogramm. Anschließend erfolgt die Mittelausschüttung halbjährlich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz an die Zuschussempfänger.
Alle unsere Mitgliedsvereine sowie deren Mitglieder, wie Übungsleitende oder Beschäftigte, sind über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Umwelthaftpflicht, D&O/Vermögensschäden und Vertrauensschäden. Mitversichert ist auch der Weg zu oder von Veranstaltungen sowie diverse Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Training.
Zusätzlich bietet die ARAG aber noch weitere Versicherungen für Vereine an, wie Kfz-Zusatzversicherung, D&O/Deckung, CyberSchutz, Vermögensschadenhaftpflicht, Reiseversicherung, Gebäudeversicherung, Straf-Rechtsschutz sowie eine Nichtmitgliederversicherung.
ARAG Sportversicherung
Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen
Annegret Buchholz (Regionalleiterin)
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: +49 (0)511 / 1268 52 – 00
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist für Unfälle von Beschäftigten im Verein zuständig. Darunter fallen insbesondere Mitarbeitende der Geschäftsstelle, geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis, bezahlte Sporttreibende und Übungsleitungen bzw. Sportlehrkräfte.
Nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen u. a. Vereinsmitglieder als aktive sporttreibende Personen, unentgeltliche Hilfskräfte oder schiedsrichtene Personen sowie ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Gewählte Ehrenamtsträger können sich jedoch freiwillig bei der VBG versichern. Ihr findet einige Links und Dokumente in unserem Downloadcenter.
Du denkst über eine Mitgliedschaft im KSB Cuxhaven nach? Was sind die Vorteile?
Dem KSB Cuxhaven gehören derzeit rund 246 Mitgliedsvereine mit ca. 76.000 Mitgliedern aus dem Landkreis Cuxhaven an und wir freuen uns über jeden neuen Verein in unseren Reihen. Gern beraten wir dich und deine Vorstandskollegen/innen, wie euer Verein Mitglied beim KSB Cuxhaven werden kann.
Kontaktaufnahme via Telefon unter +49 (0)4743 / 344933 – 0 oder sende uns eine E-Mail an info@ksb-cuxhaven.de.
Als Mitglied im KSB Cuxhaven kann man dann auch Mitglied des LSB Niedersachsen werden. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Landesfachverband.
Informationen und Vorteile für eine Mitgliedschaft sind hier zu finden:
Hast du Fragen über das Vorgehen zur Gründung eines Sportvereins?
Wir helfen dir gern deine Fragen zu beantworten und leisten entsprechende Hilfestellungen bei der Vereinsgründung.
Aktuelle Informationen zu dem Thema sind beim LSB Niedersachsen Gründung eines Sportvereins zu finden.
Die Mitarbeiter/innen des KSB Cuxhaven sind für dich erreichbar unter Telefon +49 (0)4743 / 344933 – 0 oder per E-Mail info@ksb-cuxhaven.de.
In der Zeit vom 20. Dezember eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres müssen die aktuellen Mitgliedschaftszahlen im Rahmen der Online-Bestandserhebung an den LSB Niedersachsen übermittelt werden. Die Zahlen sind ein zentrales Instrument des organisierten Sports.
Vorgehensweise:
Zunächst ist ein Zugang zum LSB-Intranet notwendig. Das genaue Verfahren wird in einem Online-Video erläutert.
Downloads und Links:
LSB Niedersachsen – Bestandserhebung