Termine und Veranstaltungen

19.02.25Minisportabzeichen - Der Hinweg
04.03.25Sprechstunde Sportstättenbau
08.03.25Obleute Tagung Sportabzeichen
10.03.25Neus aus dem Vereins- und Steuerrecht 2025
17.03.25Neues aus dem Vereins- und Steuerrecht 2025
22.03.25Leistungsoptimierung durch Bewegungsflow
29.03.25Prüferausbildung Sportabzeichen
28.04.25Vollversammlung Sportjugend Cuxhaven
10.05.25Fit mit Spaß in der Natur
10.05.25Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung - Prüferausbildung
17.05.25Entspannung und Kräftigung Beckenboden
24.05.25
ÜL C Ausbildung
26.05.25Küstensterne des Sports
04.06.25LQZ Selbstbehauptung
17.06.25Infoveranstaltung Ganztag 2026
21.06.25Mit Spiel und Sport zur Nachhaltigkeit

Deine Veranstaltung melden

Dein Verein plant beispielsweise ein Beachvolleyball-Turnier, eine Laufveranstaltung oder einen Bewegungstag. Auf der Internetseite des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen ist ein Veranstaltungskalender eingerichtet, wo du deinen Termin eintragen kannst. Ein Anspruch auf Veröffentlichung im Internet-Kalender sowie in diversen anderen LSB-Medien besteht nicht.

 

Hier kannst du deine Veranstaltung melden.

Übungsleiterzuschüsse

Wer bekommt einen Zuschuss?

Einen Zuschuss für Übungsleitungen erhalten Sportvereine, die Mitglied im KSB Cuxhaven sind und für den Trainings- und Übungsbetrieb qualifizierte Übungsleitungen beschäftigen. Der Verein muss seine Gemeinnützigkeit nachweisen, die nicht älter als fünf Jahre sein darf. Als Voraussetzung gilt, dass die Übungsleitungen im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Die Lizenzen der Übungsleitungen sind bis zum 31.05. des laufenden Jahres durch die Vereinsvertretung über ein Online-Verfahren dem KSB Cuxhaven zu melden. Später beantragte Zuschüsse für Übungsleitende können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Beantragung ist ein Intranet-Zugang mit entsprechenden Benutzerrechten erforderlich.

Weitere Vorgehensweise:

Der KSB Cuxhaven prüft die Anträge mit dem LSB-Verwaltungsprogramm. Anschließend erfolgt die Mittelausschüttung halbjährlich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz an die Zuschussempfänger. 

Sportversicherung

»Als Europas Sportversicherer Nummer eins, engagieren wir uns aktiv für die Sicherheit im Sport.«

Alle unsere Mitgliedsvereine sowie deren Mitglieder, wie Übungsleitende oder Beschäftigte, sind über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Umwelthaftpflicht, D&O/Vermögensschäden und Vertrauensschäden. Mitversichert ist auch der Weg zu oder von Veranstaltungen sowie diverse Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Training.

Zusätzlich bietet die ARAG aber noch weitere Versicherungen für Vereine an, wie Kfz-Zusatzversicherung, D&O/Deckung, CyberSchutz, Vermögensschadenhaftpflicht, Reiseversicherung, Gebäudeversicherung, Straf-Rechtsschutz sowie eine Nichtmitgliederversicherung.


ANSPRECHPARTNERIN FÜR VEREINE UND VERBÄNDE

ARAG Sportversicherung
Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen
Annegret Buchholz (Regionalleiterin)
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: +49 (0)511 / 1268 52 – 00

Sportversicherung

Verwaltungsberufsgenossenschaft

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist für Unfälle von Beschäftigten im Verein zuständig. Darunter fallen insbesondere Mitarbeitende der Geschäftsstelle, geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis, bezahlte Sporttreibende und Übungsleitungen bzw. Sportlehrkräfte.

Nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen u. a. Vereinsmitglieder als aktive sporttreibende Personen, unentgeltliche Hilfskräfte oder schiedsrichtene Personen sowie ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Gewählte Ehrenamtsträger können sich jedoch freiwillig bei der VBG versichern. Ihr findet einige Links und Dokumente in unserem Downloadcenter.

Mitglied werden

Bestandserhebung

In der Zeit vom 20. Dezember eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres müssen die aktuellen Mitgliedschaftszahlen im Rahmen der Online-Bestandserhebung an den LSB Niedersachsen übermittelt werden. Die Zahlen sind ein zentrales Instrument des organisierten Sports.

Vorgehensweise:
Zunächst ist ein Zugang zum LSB-Intranet notwendig. Das genaue Verfahren wird in einem Online-Video erläutert.

Downloads und Links:
LSB Niedersachsen – Bestandserhebung

stefanie.kluever@ksb-cuxhaven.de
Telefon: +49 (0)4743 / 344933 - 3
E-Mail

Stefanie Klüver

elke.bonczyk@ksb-cuxhaven.de
Telefon: +49 (0)4743 / 344933 - 1
E-Mail

Elke Bonczyk

Deine Ansprechpartner

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