Bestandserhebung 2026

Zum Jahreswechsel steht für alle Mitgliedsvereine die Bestandserhebung 2026 an. Sie wird erstmals über die neue LSB-Portallösung unter https://lsbni.it4sport.de durchgeführt.

Für das Verfahren ist ein Zugang zur LSB-Portallösung notwendig. Neue Nutzer*innen müssen sich zunächst hier registrieren und anschließend die Berechtigungen für ihren Verein beantragen.

Wichtige Termine auf einen Blick

Bitte beachtet:

Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. erhebt der LSB eine Verwaltungsgebühr von 25 €, die beim zuständigen Sportbund verbleibt.

  1. Neue LSB-Portallösung

    Die Bestandserhebung läuft erstmals über das neue Portal https://lsbni.it4sport.de. Der frühere Start am 01.12.2025 soll allen Vereinen Zeit geben, sich mit der neuen Oberfläche vertraut zu machen. Der LSB bietet dazu Schulungen und Anleitungen an.

  2. Erweiterte Geschlechterkategorien

    Neben „männlich“, „weiblich“ und „divers“ kann der Geschlechtseintrag künftig auch offengelassen („ohne Angabe“) werden. Damit setzt der LSB gesetzliche Vorgaben um. Eine aktive Prüfung dieser Angaben bei allen Mitgliedern ist nicht erforderlich.

  3. Erfassung vereinseigener (Sport-)Anlagen und Gebäude

    Angaben zu vereinseigenen Sportanlagen und Gebäuden müssen aufgrund der Systemumstellung neu erfasst werden (z. B. Sportplätze, Hallen, Vereinsheime, Bäder, Tennisplätze, Schießanlagen etc.). Dabei ist anzugeben, ob der Verein Eigentum oder langfristige Nutzungsrechte (z. B. Pacht, Erbbaurecht) besitzt.

  1. Mitgliederzahlen

    • Auf Seite A werden alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt als Gesamtmitglieder eingetragen.
    • Auf Seite B sind die Mitglieder den Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen der Verein tatsächlich Mitglied ist – ebenfalls jahrgangsweise und nach Geschlecht. Das gilt auch für sportartübergreifende oder sportartungebundene Angebote.
    • Wichtig: Passive Mitglieder, Fördermitglieder, „Gesellschaftsspiele“, Ziffern o. ä. sind keine gültigen Angaben im Rahmen der Bestandserhebung und werden vom LSB zurückgewiesen. Vereine werden dann zur Nacharbeit aufgefordert.

      Mitglieder auf Seite C dürfen nur dann geführt werden, wenn sie keinem Landesfachverband zugeordnet werden können. Für diese Mitglieder fallen zusätzliche Beiträge an (Kinder/Jugendliche 4 €, Erwachsene 6 € pro Jahr).

  2. Gemeinnützigkeit / Freistellungsbescheid

    • Alle Mitgliedsvereine müssen einen gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid hinterlegen. In der neuen Portallösung werden die Daten erfasst und der Bescheid als Datei hochgeladen. Nur gemeinnützige Vereine können Finanzhilfen des Landes über den LSB erhalten.

  3. Kontodaten

    • Änderungen der hinterlegten Kontodaten können nur über den zuständigen Sportbund vorgenommen werden. Die Vereine beantragen die Änderung im Portal und laden einen Kontoeröffnungsnachweis hoch; der Sportbund bestätigt anschließend die Daten.
  4. Durchschnittliche Mitgliedsbeiträge

    • Wie in den vergangenen Jahren werden auch 2026 die durchschnittlichen Mitgliedsbeiträge (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) abgefragt. Diese Daten fließen u. a. in die Berechnung künftiger Zuschüsse für den Einsatz lizenzierter Übungsleiter*innen ein

Parallel zur Bestandserhebung startet in der neuen Portallösung das Vereinsdashboard – ein Analyse-Tool, das Vereinen und Verbänden wichtige Informationen für eine zukunftsfähige Entwicklung liefert.

  • Grundlage sind u. a. die Daten aus der Bestandserhebung sowie zusätzliche Umfragen.

  • Vereine erhalten ab Januar 2026 einen individuellen Ergebnisbericht, der z. B. Stärken, Entwicklungspotenziale, Mitgliederstruktur oder Vorstandsarbeit sichtbar macht.

  • Die Ergebnisse können im Portal eingesehen und für Vorstandsklausuren, Entwicklungsprozesse oder Beratungen genutzt werden.

Die Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der ÜL/T-Abrechnung für das Jahr 2025 muss spätestens bis zum 31.01.2026 abgegeben werden. Die Bestätigung für die ÜL/T Abrechnung muss für 2025 noch im LSB-net unter dem Reiter „ÜL/T Bezuschussung“ abgeben werden.

Bitte beachtet, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Bei Fristversäumnis müssen die erhaltenen Zuschüsse zurückgefordert werden!

  1. Neue LSB-Portallösung

    Die Bestandserhebung läuft erstmals über das neue Portal https://lsbni.it4sport.de. Der frühere Start am 01.12.2025 soll allen Vereinen Zeit geben, sich mit der neuen Oberfläche vertraut zu machen. Der LSB bietet dazu Schulungen und Anleitungen an.

  2. Erweiterte Geschlechterkategorien

    Neben „männlich“, „weiblich“ und „divers“ kann der Geschlechtseintrag künftig auch offengelassen („ohne Angabe“) werden. Damit setzt der LSB gesetzliche Vorgaben um. Eine aktive Prüfung dieser Angaben bei allen Mitgliedern ist nicht erforderlich.

  3. Erfassung vereinseigener (Sport-)Anlagen und Gebäude

    Angaben zu vereinseigenen Sportanlagen und Gebäuden müssen aufgrund der Systemumstellung neu erfasst werden (z. B. Sportplätze, Hallen, Vereinsheime, Bäder, Tennisplätze, Schießanlagen etc.). Dabei ist anzugeben, ob der Verein Eigentum oder langfristige Nutzungsrechte (z. B. Pacht, Erbbaurecht) besitzt.

  1. Mitgliederzahlen

    • Auf Seite A werden alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt als Gesamtmitglieder eingetragen.
    • Auf Seite B sind die Mitglieder den Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen der Verein tatsächlich Mitglied ist – ebenfalls jahrgangsweise und nach Geschlecht. Das gilt auch für sportartübergreifende oder sportartungebundene Angebote.
    • Wichtig: Passive Mitglieder, Fördermitglieder, „Gesellschaftsspiele“, Ziffern o. ä. sind keine gültigen Angaben im Rahmen der Bestandserhebung und werden vom LSB zurückgewiesen. Vereine werden dann zur Nacharbeit aufgefordert.

      Mitglieder auf Seite C dürfen nur dann geführt werden, wenn sie keinem Landesfachverband zugeordnet werden können. Für diese Mitglieder fallen zusätzliche Beiträge an (Kinder/Jugendliche 4 €, Erwachsene 6 € pro Jahr).

  2. Gemeinnützigkeit / Freistellungsbescheid

    • Alle Mitgliedsvereine müssen einen gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid hinterlegen. In der neuen Portallösung werden die Daten erfasst und der Bescheid als Datei hochgeladen. Nur gemeinnützige Vereine können Finanzhilfen des Landes über den LSB erhalten.

  3. Kontodaten

    • Änderungen der hinterlegten Kontodaten können nur über den zuständigen Sportbund vorgenommen werden. Die Vereine beantragen die Änderung im Portal und laden einen Kontoeröffnungsnachweis hoch; der Sportbund bestätigt anschließend die Daten.
  4. Durchschnittliche Mitgliedsbeiträge

    • Wie in den vergangenen Jahren werden auch 2026 die durchschnittlichen Mitgliedsbeiträge (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) abgefragt. Diese Daten fließen u. a. in die Berechnung künftiger Zuschüsse für den Einsatz lizenzierter Übungsleiter*innen ein

Parallel zur Bestandserhebung startet in der neuen Portallösung das Vereinsdashboard – ein Analyse-Tool, das Vereinen und Verbänden wichtige Informationen für eine zukunftsfähige Entwicklung liefert.

Die Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der ÜL/T-Abrechnung für das Jahr 2025 muss spätestens bis zum 31.01.2026 abgegeben werden. Die Bestätigung für die ÜL/T Abrechnung muss für 2025 noch im LSB-net unter dem Reiter „ÜL/T Bezuschussung“ abgeben werden.

Bitte beachtet, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Bei Fristversäumnis müssen die erhaltenen Zuschüsse zurückgefordert werden!

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